Die anlaufenden Kreditzinsen und die Kostenvergütung, die für die Beleihung Ihres Fahrzeuges entstehen, werden für den vollen Monat berechnet. Ein angebrochener Monat zählt also als voller Monat. Die Standgebühr wird pro Tag erhoben. Darlehenssumme und angefallene Kosten werden erst bei der Fahrzeugabholung fällig. Für ihr Darlehen berechnen wir:


1% Kreditzinsen Der Kreditzins ist gesetzlich festgelegt und beträgt 1% pro Monat.
3,5 % Kostenvergütung Die Kostenvergütung ist bis zu einem Darlehen von 300 € vom Gesetzgeber vorgegeben. Danach gelten lediglich 3,5 % pro Monat.
Standgebühr
ab 1 €
Die Standgebühr wird pro Tag berechnet und ist abhängig von der Fahrzeuggröße. Sie beinhaltet die versicherte Unterstellung des Pfandgutes.

Keine persönliche Haftung - für das Darlehen haftet nur Ihr Pfandgut nicht Sie persönlich!

Für die Berechnungen maßgebend ist der Tag des Abschlusses des Kreditvertrages. Teilrückzahlungen während der Kreditzeit sind jederzeit möglich! (auch bei Teilrückzahlungen zählt der angebrochene Monat als voller Monat, die Standgebühr ausgenommen)