Gebühren und Kosten |
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Die anlaufenden Kreditzinsen und die Kostenvergütung, die für die
Beleihung Ihres Fahrzeuges entstehen, werden für den vollen Monat berechnet. Ein angebrochener Monat zählt also als voller Monat. Die Standgebühr wird pro Tag erhoben. Darlehenssumme und angefallene Kosten werden erst bei der Fahrzeugabholung fällig. Für ihr Darlehen berechnen wir:
Keine persönliche Haftung - für das Darlehen haftet nur Ihr Pfandgut nicht Sie persönlich! Für die Berechnungen maßgebend ist der Tag des Abschlusses des Kreditvertrages. Teilrückzahlungen während der Kreditzeit sind jederzeit möglich! (auch bei Teilrückzahlungen zählt der angebrochene Monat als voller Monat, die Standgebühr ausgenommen) |